Galerie, Diashow, Feature-Bilder, Farbvarianten und Inhaltsregeln haben echte Vorführseiten. Die vorhandenen Blogartikel, übrigen Beispiele und globalen Einstellungen wurden dafür nicht verändert. Unterschiedliche Bildbeschriftungen sind kein Nachweis verschiedener Originalphotos.
Die Auswahlregeln werden durch Content Blocks bereitgestellt. Auch bisherige einfache Particles-Auswahlen werden in dieser Version durch dessen Kompatibilitätsanbindung verarbeitet; das Plugin muß deshalb aktiviert bleiben. Entwürfe und nicht freigegebene Seiten dürfen nicht allein wegen eines Taxonomietreffers erscheinen.
Eigene Schriftdateien müssen tatsächlich eingerichtet sein. Die Galerie setzt für die Großansicht das mitgelieferte lokale JavaScript voraus; ohne JavaScript bleiben alle Bilder als normale Verknüpfungen erreichbar. Eine angehaltene automatische Wiedergabe startet nicht stillschweigend erneut.
Stockphoto-Suche, KI-Erzeugung und Übersetzung verlangen eine bewußte Aktion im angemeldeten Admin2. Diese Beispiele enthalten keine echten Suchaufträge, Bildgenerierungen oder maschinellen Übersetzungen.
AI Horde hat keine Verfügbarkeits- oder Wartezeitgarantie. Eigene KI-Anbieter müssen den implementierten Vertrag tatsächlich unterstützen. Es gibt keine automatische Bildbearbeitung, keinen eigenmächtigen Dateiaustausch und keinen stillen kostenpflichtigen Ausweichdienst.
Google Cloud Translation ist der Standardanbieter, bleibt aber bis zur Einrichtung eines eigenen API-Schlüssels gesperrt. Ein monatliches Freikontingent ist keine allgemeine Kostenfreiheit. Mehrsprachige Website-Struktur, Zielsprachen und menschliche Prüfung bleiben Betreiberaufgaben.
Einbettungen verlangen Zustimmung pro Element. Nicht öffentliche Videos, Dokumente, beliebige fremde Rahmenadressen und ein Live-Nachrichtenstrom von X werden nicht durch dieses Theme verfügbar gemacht. Google Maps und Google-Dokumente brauchen eine tatsächlich eingerichtete öffentliche Einbettungsadresse.
Die Seiten illustrieren den implementierten Funktionsumfang und benennen noch nötige Konfiguration. Sie sind weder ein Nachweis bereits ausgeführter Anbieteraufträge noch eine Zusage für jedes fremde Gerät oder jede künftige Anbieterversion. Die optionalen älteren Plugin-Anbindungen haben weiterhin ihre eigenen Voraussetzungen.